Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lauftraining Karlsruhe – Inh. Diana Landmesser

1. Anwendungsbereich, AGB-Änderungen

1.1 Lauftraining Karlsruhe, Inhaberin Diane Landmesser, Kanalweg 4, 76149 Karlsruhe (im Folgenden „Lauftraining Karlsruhe“) bietet Laufkurse, Personal Trainings und andere Dienstleistungen rum um das Lauftraining an.

1.1.1 Bei einem „10- oder 12-Wochen-Kurse“ handelt es sich um einen geschlossenen Kurs mit einer begrenzenten Laufzeit und einer festen Anzahl von aufeinander folgenden Trainingsterminen.

1.1.2 Bei „Lauf- und Fitnesskursen“ handelt es sich um Kurse, die regelmäßig stattfinden, die aber in sich nicht abgeschlossen sind (auch offene Kurse genannt), so dass der Teilnehmer zu jeder Zeit an einem solchen Kurs teilnehmen kann, bzw. einen Termin dieses Kurses buchen kann. Um an offenen Lauf- und Fitnesskursen teilnehmen zu können, muss der Teilnehmer zuvor eine Teilnameberechtigung in Form eines 10-Wochen-Kurses, einer 5er- bzw. 8er-Karte, einer „All-You-can-run“-Flatrate oder sonstigen Teilnahmeberechtigung (z.B. Hansefit, Wellhub, Wellpass-Mitgliedschaft) erworben haben.

1.1.3 Bei Personal Training und sonstigen Leistungen handelt es sich um Trainingsstunden, die in der Regel im 1:1 Training stattfinden (alles nachfolgend 1:1 Training).

1.1.4 Weitere Dienstleistungen sind z.B. die Erstellung von Trainingsplänen und Laufstilanalysen

1.2 Der Begriff „Teilnehmer“ beschreibt jene Person (insbesondere Verbraucher, Unternehmen sowie staatliche Einrichtungen), die einen gesonderten Vertrag mit Lauftraining Karlsruhe abgeschlossen hat, unabhängig ihres Geschlechts.

1.3. Personen vor Vollendung des 12 Lebensjahres können nicht Teilnehmer werden. Jugendliche vor der Vollendung des 18. Lebensjahres können Verträge mit Lauftraining Karlsruhe nur mit Zustimmung des/der gesetzlichen Verträge schließen. Für den Abschluss eines Online-Vertragsabschlusses ist es erforderlich, dass der Teilnehmer das 18. Lebensjahr vollendet hat.

1.4. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Lauftraining Karlsruhe und dem Teilnehmer. Abweichende AGB des Teilnehmers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn Lauftraining Karlsruhe ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

2. Leistungen

2.1 Offene Lauf- und Fitnesskurse sowie geschlossene 10- bzw. 12-Wochen-Kurse dienen den Läufern zum Ausdaueraufbau, Aufbau von Laufgrundlagen oder der Vorbereitung auf bestimmte Laufereignisse. Beim 1:1 Training werden Trainingsziele bzw. die Leistungen zwischen Lauftraining Karlsruhe und dem Teilnehmer individuell abgestimmt.

2.2 Die Leistungsbestandteile der von Lauftraining Karlsruhe geschuldeten Leistung, der zeitliche Rahmen eines Kurses, die Dauer sowie der Veranstaltungsort einzelner Kurseinheiten ergeben sich aus der Kursbeschreibung und der Buchung des Teilnehmers.

2.3 Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung der vertraglich vereinbarten Trainings- bzw. Beratungsleistung (Dienstleistung gemäß § 611 BGB), nicht das tatsächliche Erreichen eines bestimmten Ziels des Teilnehmers. Es werden keine Heil- oder Erfolgszusagen gemacht.

2.4 Lauftraining Karlsruhe wird die ihr zur Verfügung stehenden Techniken und Mittel zum größtmöglichen Nutzen der Teilnehmer einsetzen. Die konkrete Ausgestaltung des Trainings obliegt Lauftraining Karlsruhe. Diese kann das Trainingskonzept jederzeit anpassen, um neuen gesicherten sportwissenschaftlichen Erkenntnissen Rechnung zu tragen oder soweit dies erforderlich ist, um einer veränderten Beweglichkeit/ einem veränderten Trainingszustand des Teilnehmers zu entsprechen.

2.5 Die Dienstleistung wird durch Lauftraining Karlsruhe erbracht. Sie ist jedoch berechtigt für einzelne Leistungsbestandteile (z.B. Durchführung von Trainings) sowie im Verhinderungsfall einen Trainer/ eine Trainerin mit vergleichbarer Qualifikation einzusetzen.

2.6 Ist keine andere Vereinbarung getroffen, kann die Teilnehmer nur persönlich, die von ihm erworbenen Teilnahmerechte wahrnehmen bzw. an dem gebuchten Lauf- und Fitnesskurs bzw. 1:1 Training teilnehmen.

2.7 Die Kurstermine für offene Lauf- und Fitnesskurse und auch für geschlossene 10- bzw. 12-Wochen-Kurse ergeben sich aus der Kursbeschreibung. Termine für 1:1 Training werden individuell zwischen Lauftraining Karlsruhe und dem Teilnehmer vereinbart. Lauftraining Karlsruhe steht dem Teilnehmer außerhalb der vereinbarten Trainingseinheiten von Montag bis Freitag zwischen 8.00 und 18:00 Uhr für Informationen und Rückfragen zur Verfügung. Hieraus ergibt sich kein Anspruch auf ständige Erreichbarkeit.

Ausgenommen sind für alle Dienstleistungen baden-württembergische Feiertage und die baden-württembergischen Weihnachtsferien. Lauftraining Karlsruhe wird die Abwesenheitszeiten mindestens 2 Wochen vorher den Teilnehmern mitteilen.

2.8.1 Für eine Teilnahme an einem Termin eines offenen Lauf- oder Fitnesskurs muss der Teilnehmer sich über die Internetseite von Lauftraining Karlsruhe (https://lauftraining-karlsruhe.de/laufkurse) zu jeder Trainingseinheit anmelden, d.h. den Termin buchen. Lauftraining Karlsruhe setzt hierbei die von ihr genutzte Buchungsplattform „Yolawo“ ein. Die Anmeldung zu einem Trainingstermin kann 6 Wochen im Voraus bis zu 6 Stunden vor dem Termin erfolgen. Sollte der Teilnehmer an einer von ihm gebuchten Trainingseinheiten nicht teilnehmen können, muss der gebuchte Termin mindestens 12 Stunden vorher in der Buchungsplattform „Yolawo“ absagt werden. Sollte die Teilnehmer die Trainingseinheiten nicht rechtzeitig absagen oder ohne Absprache nicht erscheinen, ist der Termin dennoch komplett zu bezahlen bzw. verringert sich das von dem Teilnehmer erworbene Trainingskontingent. Trainingseinheiten, zu denen der Teilnehmer zu spät erscheint, werden ebenfalls in vollem Umfang berechnet bzw. verringert sich das von dem Teilnehmer erworbene Trainingskontingent (bei 5er- bzw. 8er-Karten). Sofern der Teilnehmer sich aufgrund der Buchung eines offenen 10-Wochen-Kurses für den Kurstermin angemeldet hat, kann er maximal zwei Termine während der Dauer seines 10-Wochen-Kurses absagen und nach Rücksprache mit Lauftraining Karlsruhe innerhalb von zwei Wochen, welche unmittelbar an das Ende der vereinbarten Kurslaufzeit anschließen, nachholen. Lauftraining Karlsruhe wird hierfür in der Regel zwei weitere Termine im Anschluss an die 10 aufeinanderfolgenden Termine anbieten, dies kann aber nicht garantiert werden.

2.8.2 Ein vereinbarter Termin für Personal Training muss spätestens 24 Stunden vor der vereinbarten Zeit persönlich bei Lauftraining Karlsruhe abgesagt werden. Sollte die Teilnehmer Termine nicht rechtzeitig absagen oder ohne Absprache nicht erscheinen, ist der Termin dennoch komplett zu bezahlen. Termine, zu denen die Teilnehmer zu spät erscheint, werden ebenfalls in vollem Umfang berechnet.

2.8.3 Bei der Buchung eines geschlossenen 10- oder 12-Wochen-Kurses ist eine gesonderte Anmeldung für die einzelnen Trainingseinheiten nicht erforderlich. Ein Platz in einem geschlossenen Kurs gilt als gebucht, sobald der Teilnehmer eine Buchungsbestätigung erhält.

Geschlossene 10- bzw. 12-Wochen-Kurse können durch den Teilnehmer bis zum 7. Tag vor dem Beginn des Kurses storniert/abgesagt werden, ohne dass für den Teilnehmer Gebühren anfallen. Bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden zurückerstattet. Ab dem 6. Tag vor dem Beginn des Kurses werden bei einer Stornierung/Absage durch den Teilnehmer keine Teilnahmegebühren erstattet.

2.9 Sollten für einen Lauf- oder Fitnesskurs weniger als 3 Teilnehmer bzw. für einen 10- bzw. 12- Wochen-Kurs weniger als 4 Teilnehmer angemeldet sein, behält sich Lauftraining Karlsruhe vor bis zu drei Tage vor dem Termin, die betroffenen Kurse abzusagen. Lauftraining Karlsruhe wird die betroffenen Teilnehmer über die Nichtdurchführung telefonisch, per E-Mail oder über die Buchungsplattform Yolawo informieren.

2.10 Bei einer Terminabsage durch Lauftraining Karlsruhe können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Bereits gezahlte Dienstleistungen werden gutgeschrieben oder nachgeholt. Bei einer Stornierung (finale Absage ohne Verlegung) durch Lauftraining Karlsruhe wird das (anteilige) Honorar für diesen Termin zurückerstattet. Wird ein geschlossener 10- bzw. 12-Wochen-Kurs insgesamt vor dem geplanten Beginn durch Lauftraining Karlsruhe abgesagt, wird die gesamte Gebühr für geschlossenen Kurs zurückerstattet.

2.11 Für den Fall, dass die Teilnehmer die vertraglichen Leistungen nicht in Anspruch nehmen kann, gelten die Regelungen aus Ziffer 3.6 dieser AGB.

3. Vertragsabschluss, Buchung, Bezahlung, Widerrufsrecht, Vertragsdauer/Vertragslaufzeiten, Kündigung

3.1 Angebote (Lauf- und Fitnesskurse, 10/12-Wochen-Kurse, 1:1 Trainings sowie sonstige Dienstleistungen) auf der Webseite der Trainerin sowie der von ihrer genutzten Buchungsplattform „Yolawo“ stellen eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar.

3.2. Zustandekommen des Vertrages/Buchung

3.2.1 Im Wege des Online-Vertragsabschlusses kann der Kunde eine 8er- oder 5er-Karte erwerben, sowie offene 10-Wochenkurse bzw. geschlossene 10- bzw. 12- Wochenkurse buchen. Alle anderen angebotenen Verträge („All-you-can-run-Flatrate“) bzw. Dienstleistungen können nur nach persönlichem Kontakt und nicht Online gebucht werden.

Für eine Online-Buchung wählt der Teilnehmer den Kurs bzw. die Dienstleistung direkt auf der Webseite von Lauftraining Karlsruhe https://lauftraining-karlsruhe.de/laufkurse/ über den Kursplan aus.

3.2.1.1 Online-Buchung geschlossener Kurs

Handelt es sich bei dem gewählten Kurs um einen geschlossenen 10- oder 12-Wochen-Kurs, so wird der Kunde aufgefordert, persönliche Daten einzugeben. Für die Buchung des Kurses muss sodann unter Tarif der gewählte „Kurstyp“ angeklickt werden. Mit dem Absenden einer Buchung durch Anklicken des Buttons „JETZT ZAHLUNGSPFLICHTIG ANMELDEN“ gibt der Teilnehmer eine rechtsverbindliche Bestellung ab. Er ist an die Bestellung gebunden; sein nach Ziffer 3.3 bestehendes Recht, seine Bestellung zu widerrufen, bleibt hiervon unberührt. Nach der Buchung wird diese unverzüglich per E-Mail über die Emailadresse bestätigt, die die Teilnehmer bei der Registrierung angegebenen hat. Eine solche E-Mail stellt eine verbindliche Annahme der Buchung dar und der Vertrag zwischen Lauftraining Karlsruhe und dem Teilnehmer über die erworbene Leistung kommt verbindlich zustande.

3.2.1.2 Online-Buchung offener Kurs/ 5er- oder 8er-Karte

Möchte der Kunde an einem offenen Kurstermin teilnehmen, so ist hierfür erforderlich, dass er entweder einen offenen 10-Wochen-Kurs gebucht bzw. eine 5er- oder 8er-Karte erworben hat. Wenn der Kunde nicht über diese Teilnahmevoraussetzungen verfügt, kann er einen offenen 10-Wochen-Kurs bzw. eine 5er- oder 8er-Karte im Rahmen der Anmeldung zu einem Kurstermin buchen. Dies geschieht durch die Tarifauswahl im Rahmen der Kursterminanmeldung, nämlich durch Auswahl „10-Wochen-Kurs“ bzw. bei der 5er- oder 8er-Karte durch Anklicken „neue 5er-Karte“ oder „neue 8er-Karte“.

Mit dem Absenden einer Buchung durch Anklicken des Buttons „JETZT ZAHLUNGSPFLICHTIG ANMELDEN“ gibt der Teilnehmer eine rechtsverbindliche Bestellung ab. Er ist an die Bestellung gebunden; sein nach Ziffer 3.3 bestehendes Recht, seine Bestellung zu widerrufen, bleibt hiervon unberührt. Nach der Buchung wird diese unverzüglich per E-Mail über die Emailadresse bestätigt, die der Teilnehmer bei der Registrierung angegebenen hat. Eine solche E-Mail stellt eine verbindliche Annahme der Buchung dar und der Vertrag zwischen Lauftraining Karlsruhe und dem Teilnehmer über die erworbene Leistung kommt verbindlich zustande.

3.2.2 Vertragsabschluss/ Buchung von Dienstleistungen aufgrund persönlichen Kontakts

Nachdem der Teilnehmer Lauftraining Karlsruhe kontaktiert hat, erhält die Teilnehmer den Vertrag samt AGB ausgehändigt oder per E-Mail zugeschickt. Die Teilnehmer unterzeichnet den Vertrag und schickt ihn an Lauftraining Karlsruhe zurück oder übergibt ihr diesen. Mit Zugang des unterschriebenen Vertrages bei Lauftraining Karlsruhe ist der Vertrag wirksam abgeschlossen. Lässt der Teilnehmer die Frist von zwei Wochen zur Unterzeichnung verstreichen, ist Lauftraining Karlsruhe nicht mehr an das Vertragsangebot gebunden.

3.3 Erfolgt die Buchung außerhalb von Geschäftsräumen oder mittels Fernkommunikationsmittel (z.B. online, per Telefon, E-Mail) hat der Teilnehmer ein gesetzliches Widerrufsrecht, über welches bei Vertragsabschluss gesondert belehrt wird.

3.4 Der Honoraranspruch von Lauftraining Karlsruhe ergibt sich aus dem abgeschlossenen Vertrag.

3.4.1 Sofern für eine Leistung von Lauftraining Karlsruhe eine Einmalzahlung vereinbart wird (z.B. „5er- oder 8er-Karte“, „Einzelbuchung beim Personal Training“, „10/12-Wochen-Kurs“ und „Laufanalyse“) wird diese mit Vertragsschluss fällig, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde. Der Teilnehmer erhält unmittelbar nach Vertragsabschluss eine Rechnung. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von fünf Werktagen, muss aber auf jeden Fall vor Beginn des für der Leistungserbringung durch Lauftraining Karlsruhe vom Teilnehmer auf das von Lauftraining Karlsruhe angegebene Konto geleistet werden.

3.4.2 Sofern eine wiederkehrende monatliche Zahlung und mit dem Teilnehmer nichts Abweichendes vereinbart wurde, werden die Beträge im Voraus zu Beginn eines Monats für den jeweiligen Kalendermonat fällig. Die jeweils fälligen Beträge sind vom Teilnehmer auf das ihm von Lauftraining Karlsruhe bekanntgegebene Konto zur Zahlung anzuweisen.

3.5 Das Honorar der Trainerin bzw. die Kursgebühr kann nicht, außer im Falle der Ziffer 2.10 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, auch nicht anteilig, zurückgefordert oder zurückbehalten werden. Dies gilt insbesondere, wenn die Teilnehmer Trainingseinheiten nicht in Anspruch nimmt oder Termine verfallen lässt.

Es sei denn, die Teilnehmer kann sich, aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, für einen längeren Zeitraum nicht sportlich betätigen (z.B. schwerer Unfall, Schwangerschaft). Die Sportunfähigkeit ist durch ärztliches Attest zu belegen. Für diesen Fall besprechen Lauftraining Karlsruhe und die Teilnehmer, ob das Training zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt bzw. nachgeholt wird oder eine (anteilige) Rückerstattung der Kosten, abzüglich der bereits in Anspruch genommenen Leistungen, erfolgt.

3.6 Lauftraining Karlsruhe ist berechtigt, Termine zu stornieren oder zu verschieben, wenn das gebuchte Angebot nicht mehr verfügbar ist oder wenn ein Fall höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Krieg oder Pandemien etc.) vorliegt.

Weiter ist Lauftraining Karlsruhe berechtigt, Termine zu verschieben oder zu stornieren, sollte die Durchführung aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat (z.B. behördliche Maßnahmen, Unwetter, Krankheit etc.), nicht durchführbar sein. Die Beurteilung und Entscheidung hierüber obliegen der Trainerin.

Bei einer Trainingsabsage durch Lauftraining Karlsruhe können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Bereits gezahlte Trainingseinheiten oder Beratungstermine werden gutgeschrieben und nachgeholt.

3.7.1 Verträge mit Mindestvertragsdauer

Für einige Kurse/Dienstleistungen werden Verträge angeboten, die eine Mindestvertragsdauer haben. Diese haben zunächst die bei Vertragsabschluss vereinbarte Mindestvertragsdauer. Die Laufzeit dieser Verträge verlängert sich auf unbestimmte Zeit, wenn nicht eine der Vertragsparteien den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Mindestvertragsdauer kündigt. Nach Ende der Mindestvertragsdauer kann der Vertrag von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Verträge mit Mindestvertragsdauer sind: „All-you-can-run-Flatrate“, „individuelle Trainingsplanung“, „Trainingsplanung Plus“, „VIP-Coaching“.

3.7.2 Verträge mit einer festen Laufzeit

Für andere Kurse/Dienstleistungen werden Verträge mit festen Laufzeiten angeboten. Diese Verträge enden, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf der Vertragsdauer. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

3.7.3 5er- bzw. 8er Karte

Die 5er-Karte kann für 5 Buchungen und die 8er-Karte kann für 8 Buchungen eingesetzt werden. Die jeweilige Karte ist innerhalb von 3 Jahren ab Ende des Jahres, in dem die Zahlung erfolgt ist, gültig. Danach entfällt der Anspruch ersatzlos. Vorstehendes gilt auch für den Erwerb eines Einzeltickets.

3.8 Eine Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform (E-Mail ist ausreichend).

4. Pflichten der Teilnehmer

4.1 Der Teilnehmer ist verpflichtet, wenn sie sich aktuell in ärztlicher oder psychotherapeutischer Behandlung befindet, Lauftraining Karlsruhe vor Inanspruchnahme der Leistungen hierüber zu informieren und die Zusammenarbeit mit Lauftraining Karlsruhe und einem Arzt zu besprechen, um eventuelle Kontraindikationen auszuschließen.

4.2 Der Teilnehmer verpflichtet sich weiter, alle Fragen zum derzeitigen und bisherigen Gesundheitszustand sowie trainingsrelevanten Lebensumständen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten und Lauftraining Karlsruhe insbesondere auf die Einnahme von Medikamenten und bestehende Krankheiten hinzuweisen.

4.3 Alle nach Vertragsbeginn eintretende Veränderungen des Gesundheitszustandes des Teilnehmers sowie auftretende körperliche Beschwerden jeder Art hat er Lauftraining Karlsruhe umgehend persönlich oder per E-Mail wahrheitsgemäß mitzuteilen. Im gegenseitigen Einvernehmen wird dann über die Fortsetzung der Leistungserbringung entschieden.

4.4 Während des Trainings ist Sportkleidung zu tragen. Das Lauftraining findet in der Regel outdoor statt. Voraussetzung für die Teilnahme ist das Tragen von wetter- und temperaturgeeigneter Sportbekleidung; insbesondere Sportschuhe und enganliegende Kleidung sind zur Vermeidung von Verletzungen bei der Durchführung des Trainings notwendig.

4.5 Sollte der Teilnehmer bei einem 1:1 Training die Durchführung des Trainings an einem von ihm bestimmten Ort wünschen und Lauftraining Karlsruhe durch diese Wahl des Teilnehmers zusätzliche Kosten entstehen, z.B. Kosten für Eintritte, wird Lauftraining Karlsruhe diese vorab bekannt geben. Diese Kosten sind von dem Teilnehmer zu tragen. Lauftraining Karlsruhe ist ferner berechtig, die Kosten für die An- und Abfahrt von ihrem Unternehmenssitz aus in Höhe von 0,50 €/km zu berechnen, sofern ein anderer Trainingsort vereinbart wird und wenn die einfache Strecke die Grenze von 10 Frei-Kilometern (Entfernung Unternehmenssitz zum vereinbarten Trainingsort) überschreitet.

4.6 Änderungen vertragsrelevanter Daten wie Name, Adresse etc. hat der Teilnehmer Lauftraining Karlsruhe unverzüglich mitzuteilen. Kosten, welche der Trainerin dadurch entstehen, dass der Teilnehmer Änderungen der Daten nicht unverzüglich mitteilt, sind von dem Teilnehmer zu tragen.

4.7 Der Verzehr mitgebrachter Getränke ist innerhalb der Räumlichkeiten von Lauftraining Karlsruhe gestattet, sofern unzerbrechliche Behältnisse benutzt werden. Dies gilt nicht für alkoholische Getränke. Das Mitbringen und der Verzehr von alkoholischen Getränken und Mitteln, welche die körperliche Leistungsfähigkeit erhöhen sollen (z.B. Anabolika) ist untersagt. Ferner ist es nicht gestattet in den Räumlichkeiten der Trainerin zu rauchen sowie andere Suchtmittel zu konsumieren.

4.8 Das Mitbringen von Begleitpersonen ist nur nach ausdrücklicher vorheriger Genehmigung durch Lauftraining Karlsruhe gestattet. Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet.

5. Gesundheits- und Verhaltenshinweise

5.1 Lauftraining Karlsruhe weist darauf hin, dass Hinweise zu Gesundheit, Psychologie, Fitness und Wohlbefinden keinesfalls eine persönliche medizinische oder psychologische Beratung, Untersuchung oder Diagnose durch einen approbierten Arzt ersetzen. Das Training ist keine Therapie und ersetzt diese auch nicht. Eine Behandlung von physischen und/oder psychischen Krankheiten im medizinischen Sinn findet nicht statt.

5.2 Insbesondere im Falle körperlicher Beschwerden, gesundheitlicher Beeinträchtigungen, Vorerkrankungen und aktuellen Krankheiten hat die Teilnehmer sich in einer persönlichen Beratung durch einen Arzt darüber aufklären zu lassen, ob ihr körperlicher und gesundheitlicher Zustand dem Training entgegensteht.

5.3 Es wird empfohlen, bei Erkältung und allgemeinem Unwohlsein kein Training zu absolvieren, auch wenn der Trainingsplan dies vorsieht oder bereits ein Termin vereinbart wurde.

6. Pflichten der Trainerin, Haftung

6.1 Lauftraining Karlsruhe verpflichtet sich, bei der Absage von Trainingseinheiten, die Teilnehmer umgehend zu informieren. Die Absage hat, unvorhersehbare Ereignisse ausgenommen, mindestens 24 Stunden vorher zu erfolgen.

6.2 Eine Haftung von Lauftraining Karlsruhe besteht nach den nachstehenden Regelungen nur im Falle von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie im Falle der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die die Erreichung des Vertragszwecks erst ermöglichen und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Im Falle einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch leichte Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle einer schuldhaften Verletzung des Körpers, des Lebens und der Gesundheit.

6.3 In anderen als in den genannten Fällen ist die Haftung der Trainerin unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen.

6.4 Soweit die Haftung der Trainerin ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. 

7. Datenschutz

7.1 Lauftraining Karlsruhe verarbeitet die personenbezogenen Daten des Teilnehmers in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzbestimmungen. Die Daten werden nur für die Erfüllung des Vertrags oder mit Einwilligung der Teilnehmer erhoben und verarbeitet (Art. 6 abs. 1 a) und b) DSGVO). Die Daten werden sowohl in Papierform aufbewahrt als auch in digitaler Form gespeichert und verarbeitet.

7.2 Werden externe Dienstleister für die Datenverarbeitung eingesetzt, werden diese sorgfältig ausgewählt. Diese sind an die Weisungen von Lauftraining Karlsruhe gebunden. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Zwecke ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind.

7.3 Vertrauliche Informationen, die Lauftraining Karlsruhe schriftlich oder in Textform ausgehändigt bekommt oder persönlich aufzeichnet, werden so verwahrt und gesichert, dass kein unbefugter Dritter Zugriff darauf nehmen kann. Es sei denn, der Teilnehmer hat eine Einwilligung erteilt.

7.4 Lauftraining Karlsruhe ist nur dann von ihrer Pflicht zur Verschwiegenheit befreit, wenn sie aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist, beispielsweise bei Straftaten, oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte, Familienangehörige, Kollegen oder Vorgesetzte.

7.5 Der Teilnehmer hat das Recht, der Verwendung seiner Daten zum Zweck der Direktwerbung jederzeit zu widersprechen. Zudem ist er berechtigt, Auskunft der über seine bei Lauftraining Karlsruhe gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern. Ihm steht des Weiteren ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde zu.

8. Schlussbestimmungen

8.1 Mündliche oder schriftliche Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bestehen nicht. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen zu diesem Vertrag sowie rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die die Teilnehmer gegenüber der Trainerin abzugeben hat, bedürfen der Textform.

8.2 Lauftraining Karlsruhe ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Ende der AGB

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